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AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alle Anzeigenaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln.

Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt.

Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur nach Maßgaben des gültigen Anzeigentarifs und bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen für den beworbenen Kunden innerhalb des Kalenderjahres. Wird das Abschlussziel nicht erreicht, ist die Nachbelastung sofort fällig. Anzeigenabschlüsse können nicht rückwirkend erteilt werden.

Änderungen des Anzeigentarifes treten auch bei laufenden Abschlüssen und bei vorliegenden Aufträgen in Kraft.

Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern wird keine Gewähr geleistet, wenn nicht die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht wurde. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, stellen jedoch für den Verlag keine Verpflichtung dar.

Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen, sofern die ihm überlassenen Druckunterlagen dies zulassen. Für Mängel und Schäden an den Druckunterlagen, die sich erst während des Druckvorganges bemerkbar machen,haftet der Verlag nicht.

Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt werden.

Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen haftet der Auftraggeber. Die Annahme des Auftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen sowie bei mangelhaften Unterlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe.

Der Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Druckfehler entstanden sind, ab. Ersatzanzeigen können nur verlangt werden, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige verändert wird oder die Erfolgsaussichten der Anzeige in Frage gestellt sind. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Schadenersatzanspruch auf eine kostenlose Ersatzanzeige beschränkt bleibt.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber haftet bei festgelegten Dispositionen auch für den richtigen Eingang der Druckunterlagen.

Der Verleger liefert bei Raumanzeigen auf Wunsch eine vollständige Belegnummer. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlegers.

Kosten für Lieferung bestellter Entwürfe, Zeichnungen, Filme und sonstige Druckunterlagen sowie erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber. Die Pflicht zur Aufbewahrung von beigestellten Druckunterlagen endet mit drei Monaten nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1% pro Monat und die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Ab einer erfolgten schriftlichen oder telefonischen Mahnung einer fälligen Rechnung behält sich der Verlag rechtliche Schritte vor.

Sofern keine besonderen Größenvorschriften erteilt wurden, wird der Preis nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet.

Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen und zwar ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel und ohne dass dadurch dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.

Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinungsdatum zu erheben.

Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der Abnahmemenge entsprechenden Nachlass rückzuvergüten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Salzburg.

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