Notarin Dr. Angelika Moser von der Notariatskammer für Salzburg erklärt, worauf bei Unternehmensgründungen zu achten ist, wie bedeutend die Rechtsform und welche Aspekte bei Firmenübergaben wichtig sind.
ECHO: Welche Aufgaben erfüllen Notar:innen im Zuge der Unternehmensgründung?
Angelika Moser: Eine Gründung ist ein absolut einschneidendes Ereignis und sollte von Anfang an gut durchdacht sein. Die österreichischen Notar:innen stehen dabei auch als One-Stop-Shops im Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Das heißt, dass alle notwendigen Schritte der Unternehmensgründung direkt im Notariat erledigt werden können. Das beginnt bei der Identitätsprüfung und der Erstberatung und geht bis zur treuhändigen Abwicklung des Stammkapitals und Eintragung ins Firmenbuch. Auf Wunsch kann der gesamte Prozess auch online abgewickelt werden. Die Notarin oder der Notar schafft so die freie Bahn – damit ein stabiles rechtliches Fundament entsteht und sich die Gründer:innen auf das konzentrieren können, was ihnen wirklich wichtig ist: ihre Geschäftsidee.
ECHO: Worauf ist bei Unternehmensgründungen zu achten?
Moser: Das fängt schon bei den Basics an, wie: Welche Rechtsform ist die richtige? Wie soll das Unternehmen heißen? Wie viel Stammkapital ist nötig und sinnvoll? Welche Kosten kommen auf die Gründer:innen zu? Rund um die Unternehmensgründung gibt es viele Themen, die geklärt werden müssen, um Fehler zu vermeiden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Unternehmensvorsorge. Bei der Gründung an die Vorsorge und ans potenzielle Scheitern zu denken, ist nicht pessimistisch, sondern realistisch – und nimmt so manche Sorgen ab.
ECHO: Wie wichtig ist es Klient:innen bei der Wahl der richtigen Rechtsform zu beraten?
Moser: Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen. Vom Einzelunternehmen über Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften, wie etwa der GmbH gibt es einige Unterschiede, besonders was Haftung und Startkapital betrifft. So kann man etwa ein Einzelunternehmen ohne Mindestkapital gründen – haftet aber auch mit dem Privatvermögen. Für die Gründung einer GmbH dagegen braucht man mehr Budget, haftet als Gesellschafter:in aber nur mit der Stammeinlage. Die Rechtsform bildet eine entscheidende Basis für weitere Rechtsfolgen, wie Haftung, Steuern, Geschäftsführung, Nachfolge im Todesfall und so weiter. Bei all diesen wichtigen Fragen beraten und unterstützen die Notar:innen.
ECHO: Worauf müssen Startups bei der Unternehmensgründung achten?
Moser: Startups starten im Vergleich zu anderen Unternehmen oft mit eher kleinen, volatilen Gesellschafterstrukturen und einer klaren Wachstumsorientierung. Meist werden rasche Kapitalerhöhungen und Mitarbeiterbeteiligungen angestrebt. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, wurde vom österreichischen Gesetzgeber im Jahr 2024 als Ergänzung zum GmbHG das Gesetz über die „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKapG) als weitere Gesellschaftsform eingeführt. Wichtig ist, dass in der Gründungsurkunde alles vorgesehen ist, was später irgendwann gebraucht werden könnte, da bestimmte Regelungen nicht mehr nachgeholt werden können, z. B. das Mitverkaufsrecht für Unternehmenswert-Beteiligte. Für Unternehmen, die auch international in Erscheinung treten wollen, kann der Rechtsformzusatz „Flexible Company“ attraktiv sein. Der Gründung eines Startups sollte in Ansehung der vielen neuen Gestaltungsmöglichkeiten stets eine umfassende Beratung voraus gehen.
ECHO: Worauf gilt es bei Firmenübergaben zu achten?
Moser: Wer ein Unternehmen übernimmt, übernimmt viel Verantwortung. Und zwar nicht für sich selbst, sondern auch für die Übergeber:innen, die Mitarbeiter:innen, Gläubiger:innen und Banken. Und wer ein Unternehmen übergibt, übergibt vielleicht sein ganzes Lebenswerk samt allen Aktiva und Passiva. Wegen der Haftungsbestimmungen im Unternehmensrecht ist besondere Vorsicht geboten und genügend Ausarbeitungszeit für gute Regelungen wichtig. Es gilt früh, d. h. bereits Jahre vor der Übergabe essentielle Fragen, wie beispielsweise wer für die Nachfolge überhaupt in Frage kommt, zu kommunizieren. Es muss aber auch das große Ganze im Blick bleiben: Wie kann man Familienmitglieder absichern? Braucht es eine Familienverfassung? Wer hat welche Ansprüche, z. B. weichende Kinder aus dem Pflichtteilsrecht. Kann man Betriebsliegenschaften zurückbehalten?

ECHO: Gibt es sonstige Aspekte, die in Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Unternehmensübergaben wichtig sind?
Moser: Ja, die gibt es. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unternehmen steuerneutral zu übergeben, umzugründen oder für die Nachfolge wirtschaftlich zu entflechten, z. B. durch Aufspaltung etc. In jedem Fall sollten bei Übergaben flankierend zu den unternehmens- auch die steuerrechtlichen Aspekte bedacht werden. Für Unternehmer:innen ist es in jeder Situation wichtig, sich vorzustellen, was im Falle einer Ehescheidung, des Ablebens oder des Eintritts der Entscheidungsunfähigkeit passiert bzw. nicht passieren sollte. Mit einem Ehevertrag, Testament und einer Vorsorgevollmacht können bereits in guten Zeiten die Weichen für schwierige Zeiten gestellt werden. Bei Übergaben von bestehenden Gesellschaften sollten alte Gesellschaftsverträge auf die neuen Anforderungen geprüften und allenfalls neu gefasst werden. Unternehmensübergaben sind komplexe Vorgänge und für Familien oft herausfordernd. Eine professionelle Begleitung und Beratung erscheint dabei unabdingbar. Dazu gibt es im Notariat kostenlose Erstberatungen.
Interview: Christian Granbacher-Roth










