Drei ehemalige Geschäftsführer der BlueSky Energy werden gut zwei Jahre nach dem Konkurs des Unternehmens im betreffenden Verfahren noch belangt. Sie verstehen nicht, weshalb ein weiterer Teilhaber und ein stiller Gesellschafter, der den Konkursantrag stellte und sie getäuscht habe, in diesem Verfahren völlig außen vor stehen.
BlueSky Energy war ein österreichischer Hersteller von umweltfreundlichen Energiespeichern auf Salzwasserbasis aus Vöcklamarkt (Oberösterreich). Das Unternehmen wurde 2012 gegründet und agierte international mit Standorten in Österreich sowie den USA/Idaho und wickelte etwa 300 Projekte ab. Seit 2018 vertrieb die Firma mit „Greenrock“ einen Salzwasser-Stromspeicher, der eine sichere und umweltfreundliche Gesamtlösung bot, um Strom zu speichern. Der stationäre Energiespeicher basierte auf Salzwassertechnologie und dem Unternehmen war es wichtig, mit Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten.
EINE STILLE BETEILIGUNG
Im September 2022 musste BlueSky Energy Konkurs anmelden. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurden als Gründe für diesen Schritt angegeben. Erwähnt muss dabei werden, dass die Firma lange Zeit von drei Geschäftsführern geleitet wurde, die das Unternehmen bereits einige Zeit vor dem Konkursantrag verlassen hatten.
Zu je 50 Prozent Inhaber des Unternehmens waren bis September 2021 einer dieser drei Geschäftsführer und ein Unternehmer aus Deutschland. Mit Ende September 2021 wurden die Beteiligungsverhältnisse neu aufgestellt. Inhaber waren ab diesem Zeitpunkt zu 40 Prozent einer der drei Geschäftsführer, zu 40 Prozent der deutsche Unternehmer und zu 20 Prozent ein Tiroler Unternehmer, der eine stille Beteiligung einging.
Vonseiten der drei ehemaligen BlueSky-Energy-Geschäftsführer heißt es heute, dass der Tiroler Unternehmer von Beginn seiner stillen Beteiligung an versucht habe, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so schlecht darzustellen, dass der längst dienende Geschäftsführer des Unternehmens aufgeben und sich dazu bereit erklären würde, seine Beteiligung abzugeben. So geschah es dann auch. Der ursprüngliche Geschäftsführer trat zurück (im Mai 2022) und auch die weiteren beiden Geschäftsführer (einer schied im Dezember 2021 aus, der zweite im Jänner 2022) hatten BlueSky Energy verlassen.
„Somit wurde der stille Inhaber zum faktischen Geschäftsführer des Unternehmens. Er wusste spätestens mit Ende Jänner 2022 in jedem Detail über die wirtschaftliche Lage von BlueSky Energy Bescheid und kommunizierte noch im Sommer 2022 nach außen, dass das Unternehmen finanziell gut aufgestellt sei. Im September 2022 stellte BlueSky Energy dann allerdings einen Konkursantrag“, berichtet einer der drei ehemaligen Geschäftsführer gegenüber ECHO und meint weiter: „Es ist bereits bei einem anderen Unternehmen vorgekommen, dass dieser stille Gesellschafter versuchte, es schlecht darzustellen, um an die Anteile zu kommen. Das hat offensichtlich Methode.“
PRIVAT EIN PATENT „RAUSGEKAUFT“
Der stille Gesellschafter aus Tirol wiederum sieht hier eine Umkehrung der Täter- und der Opferrolle. „Diese Geschichte ist erfunden, ihr roter Faden liegt vor allem darin, die Verantwortung als Gesellschafter und Geschäftsführer kleinzureden.“ Er gibt an, die dramatische Situation von BlueSky Energy sei in Wahrheit schon bei seinem Einstieg als stiller Gesellschafter bekannt gewesen und das Unternehmen ihm gegenüber als Erfolgsstory verkauft worden.
Tatsache ist, dass im noch immer laufenden Konkursverfahren lediglich die drei ursprünglichen Geschäftsführer belangt werden. Sowohl der Teilhaber aus Deutschland als auch der stille Gesellschafter aus Tirol müssen bisher in diesem Verfahren keinerlei Verantwortung übernehmen. „Aus der Salzwasser-Batterietechnologie, die wir neu entwickelt hatten, wurden drei Patente abgeleitet. Eines dieser drei Patente hat der deutsche Unternehmer privat angemeldet. Wir gehen davon aus, dass dieser Umstand die Verwertung der Masse behindert oder gar geschädigt hat“, so einer der drei ehemaligen Geschäftsführer.
ECHO fragte bei Dr. Martin Stossier, dem Masseverwalter zum BlueSky-Verfahren nach, weshalb lediglich drei Verantwortliche und nicht alle fünf belangt würden. Er habe versucht, die Forderungen gegen den deutschen Unternehmer und den stillen Gesellschafter aus Tirol zu veräußern. „Leider haben wir keinen Käufer gefunden. Also gehe ich davon aus, dass niemand der Meinung ist, dass er die Forderungen gegen die beiden veräußern kann. Ich habe dann auch den Anwalt der drei ehemaligen Geschäftsführer darauf hingewiesen, dass ich diese Forderung veräußern werde. Sie aber wollten diese Forderung nicht einmal um einen Euro kaufen“, so Stossier gegenüber ECHO, der noch anmerkt, dass „eine Durchführung von Ansprüchen gegen ‚faktische Geschäftsführer‘ kein leichtes Spiel“ sei.
Darüber, dass der deutsche Unternehmer eines der drei angesprochenen Patente privat gekauft und somit aus dem Unternehmen genommen habe, sei der Masseverwalter informiert worden. „Ob man hier Ansprüche geltend macht oder nicht, darüber wird noch zu entscheiden sein“, so Martin Stossier.
Für die drei ehemaligen Geschäftsführer der BlueSky Energy gibt es diesbezüglich jedenfalls Unstimmigkeiten. Das Insolvenzverfahren läuft nun bereits seit gut zwei Jahren und der Masseverwalter sei über alle Details informiert worden. Weshalb sie noch immer allein in der Verantwortung stehen, während jene, die den Konkursantrag gestellt haben, unbehelligt bleiben, ist für sie nicht zu verstehen.
Christian Granbacher