Höhere Einkommensgrenzen sollten mehr Salzburgerinnen und Salzburgern den Zugang zur Wohnbauförderung gewähren. Neben einem nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss gibt es nun auch einen zinsfreien, rückzahlbaren Ratenzuschuss.
Seit dem 1. Jänner 2025 gilt in Salzburg die neue Wohnbauförderung. Sie soll das Wohnen leistbarer und die Rahmenbedingungen für das Bauen einfacher machen. Mit dem neuen Wohnbaupaket bietet das Land Salzburg eine gezielte Unterstützung, um den Traum vom Eigentum für möglichst viele Salzburgerinnen und Salzburger Wirklichkeit werden zu lassen.
„Die neue Wohnbauförderung ist einfacher gestaltet und durch neue Einkommensgrenzen profitieren auch mehr Menschen davon. Auch der Übergang von Miete zu Eigentum wird mit dem ‚Mietkauf 2.0‘ deutlich reduziert“, sagt Landesrat Martin Zauner und ergänzt: „Leistbares Wohnen ist unser Ziel, egal ob für junge Familien, ältere Menschen oder Singles.“
EINKOMMENSGRENZEN ERHÖHT
Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung (nicht älter als drei Jahre) im Bundesland Salzburg. Wer eine Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Volljährigkeit, der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (oder EU-Bürger) sowie ein Wohnbedarf.
Wohnbedarf liegt vor, wenn bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde und für diese Wohnung Gründe vorliegen, die eine besser angepasste Befriedigung der Wohnbedürfnisse erwarten lassen. Etwa dass man eine größere und besser ausgestattete Wohnung benötigt oder geänderte Familienverhältnisse eine neue Wohnung notwendig machen. Um eine Förderung erhalten zu können, dürfen dabei bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Das Netto-Haushaltseinkommen darf bei einer Person 57.000 Euro, bei zwei Personen 87.000 Euro, bei drei Personen 93.000 Euro und beispielsweise bei mehr als sechs Personen 127.000 Euro nicht überschreiten.
Neu in der Wohnbauförderung ist, dass nunmehr Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten, sofern beide unter 45 Jahre alt sind und die Kriterien der nahestehenden Person erfüllen, auch ohne Kind als wachsende Familie gelten.
„Leistbares Wohnen ist unser Ziel, egal ob für junge Familien, ältere Menschen oder Singles.“
Martin Zauner,
Landesrat
EINMALZUSCHUSS
Das Land Salzburg gewährt einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss. Der Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden, solange das Objekt förderungskonform genutzt wird, das heißt vom Förderungswerber als Hauptwohnsitz bewohnt wird. Die Förderlaufzeit beträgt 25 Jahre. Die Höhe dieses Zuschusses beträgt für ein bis zwei Personen 52.000 Euro, für drei und vier Personen 62.000 Euro. Für fünf und mehr Personen, Jungfamilien und Alleinerziehende beträgt er 72.000 Euro und für kinderreiche Familien 80.000 Euro.
RÜCKZAHLBARER RATENZUSCHUSS
Neu in der Wohnbauförderung ist, dass es zum Einmalzuschuss auch noch einen Annuitätenzuschuss gibt – also einen zinsfreien, rückzahlbaren Ratenzuschuss des Landes zum Kredit. Das gilt allerdings nur in jenen Fällen, bei denen Zinsen und Tilgung des Hypothekardarlehens 39 Prozent des Einkommens überschreiten. Der so berechnete Ratenzuschuss ist mit dem Betrag von 500 Euro monatlich begrenzt.
Was wird gefördert?
Für die Eigentumsförderung gibt es folgende Fördersparten:
• Erwerb neu errichteter Wohnungen
• Erwerb von Miet-Kaufwohnungen
• Errichtung im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells
• Errichtung durch Nachverdichtung
• Errichtung von Bauernhäusern und Austragshäusern/Austragwohnungen im Bauernhaus
• Errichtung von Wohnungen auf unbebauten Liegenschaften
MIETKAUF 2.0
Mit dem Modell „Mietkauf 2.0“ soll der Sprung in das selbstständige Wohnen gerade jungen Erwachsenen und Familien wieder aus eigener Kraft gelingen. Dabei wird der Finanzierungsbeitrag zu Beginn bei Mietkaufwohnungen für Grund- und Aufschließungskosten um 50 Prozent reduziert. Das heißt, die künftigen Mieter müssen am Anfang weniger Eigenmittel investieren. Die restlichen 50 Prozent werden erst beim tatsächlichen Kauf der Wohnung fällig.
Die Bewohner zahlen eine günstigere Miete, da es sich um gemeinnützige Wohnungen handelt. Sie haben so die Chance, Eigenmittel anzusparen. Die Wohnbeihilfe muss bei einem Kauf nicht mehr zurückgezahlt werden. Erstmals nach fünf Jahren haben die Bewohner die Option zum Kauf der Wohnung. Der Kaufpreis errechnet sich aber nicht mehr nach dem Verkehrswert, sondern orientiert sich an den Baukosten und den restlichen Grund- und Aufschließungskosten. Eine weitere Unterstützung: Beim Kauf kann nochmals ein Direktzuschuss für das Eigentum beantragt werden.
„Die neue Wohnbauförderung ist einfacher gestaltet und durch neue Einkommensgrenzen profitieren auch mehr Menschen davon.“
Martin Zauner,
Landesrat
MEHR MENSCHEN PROFITIEREN
Vom neuen Wohnbauförderungsgesetz sollen vor allem die Salzburgerinnen und Salzburger profitieren, weil die erhöhten Einkommensgrenzen mehr Personen den Zugang ermöglichen und dadurch angespannte Familienbudgets entlastet werden.
Zusätzlich ist das Gesamtsystem für alle Beteiligten berechenbarer, weil das komplizierte Ab- und Zuschlagssystem wegfällt. Verwaltungstechnisch genügt es beispielsweise, das Einkommen in der Sozialabteilung zu überprüfen. Es muss nicht nochmals in der Wohnbauabteilung erhoben werden.
RAUMORDNUNG NEU
Neu im Salzburger Raumordnungsgesetz ist, dass in ausgewiesenen „Siedlungsschwerpunkten“ bei Umwidmungen von Flächen ab 2.000 Quadratmetern vorab die Nutzung des künftigen Baulands vertraglich vereinbart werden muss. Diese Verträge werden zwischen Gemeinden und Grundeigentümern abgeschlossen.
Christian GRANBACHER